Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9085
VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89 (https://dejure.org/1990,9085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.1990 - 3 S 3314/89 (https://dejure.org/1990,9085)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - 3 S 3314/89 (https://dejure.org/1990,9085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,9085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigung - Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Nichteinhaltung der Abstandsfläche zum Nachbargebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. besonders BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.10.1986 - 6 B 75/86

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche aus Gründen des Bestandsschutzes bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89
    Vielmehr bedarf es einer Abwägung im Einzelfall zwischen dem konkreten Interesse des Bauherrn an der Verwirklichung seines Vorhabens einerseits und dem Interesse des betroffenen Nachbarn an der Erhaltung der Belichtung und Belüftung über ein vorhandenes Fenster andererseits (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.7.1984 -- 3 S 1097/83 --; Beschluß vom 1.12.1986 -- 3 S 2976/86 --; Urteil vom 27.6.1989 -- 8 S 2033/88 --; Bayr. VGH, Urteil vom 20.5.1985 BRS 44 Nr. 104; OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.10.1986 BRS 46 Nr. 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1984 - 3 S 1097/83

    Innenbereich - Nachbarschutz - Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89
    Vielmehr bedarf es einer Abwägung im Einzelfall zwischen dem konkreten Interesse des Bauherrn an der Verwirklichung seines Vorhabens einerseits und dem Interesse des betroffenen Nachbarn an der Erhaltung der Belichtung und Belüftung über ein vorhandenes Fenster andererseits (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.7.1984 -- 3 S 1097/83 --; Beschluß vom 1.12.1986 -- 3 S 2976/86 --; Urteil vom 27.6.1989 -- 8 S 2033/88 --; Bayr. VGH, Urteil vom 20.5.1985 BRS 44 Nr. 104; OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.10.1986 BRS 46 Nr. 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89
    Vielmehr bedarf es einer Abwägung im Einzelfall zwischen dem konkreten Interesse des Bauherrn an der Verwirklichung seines Vorhabens einerseits und dem Interesse des betroffenen Nachbarn an der Erhaltung der Belichtung und Belüftung über ein vorhandenes Fenster andererseits (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.7.1984 -- 3 S 1097/83 --; Beschluß vom 1.12.1986 -- 3 S 2976/86 --; Urteil vom 27.6.1989 -- 8 S 2033/88 --; Bayr. VGH, Urteil vom 20.5.1985 BRS 44 Nr. 104; OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.10.1986 BRS 46 Nr. 179).
  • VG Karlsruhe, 25.03.2015 - 5 K 1871/13

    Prüfung der wasserrechtlichen Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren

    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.1990 - 3 S 3314/89 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - 3 S 1357/99

    Nachbarklage wegen Aufstockung eines Gebäudes

    Zur Frage, ob und wann durch die Aufstockung eines Wohnhauses bei geschlossener Bauweise mit der Folge des Zubaues von Fenstern in der Grenzwand des Nachbargebäudes das Gebot der Rücksichtnahme verletzt sein kann (Modifizierung der Senatsrechtsprechung, Senatsurteil vom 07.02.1990 - 3 S 3314/89).

    Es muß ihm nicht auf Dauer zugemutet werden, hinter dem vorgegebenen Rahmen der Gebäudehöhen der Umgebung zurückzubleiben oder besondere baulichen Vorkehrungen (Bau eines Lichtschachtes) zu treffen, nur weil der Nachbar bereits sein Grundstück bis zur Grenze bebaut und mit Fenstern versehen hat (Modifizierung zu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.6.1989 - 8 S 2033/88; Urteil vom 7.2.1990 - 3 S 3314/89; vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20.5.1985, BauR 1986, 193; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 31.1.1991, BauR 1991, 738; in diesem Sinne auch Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 5 RdNr. 47, 47a).

  • VG Freiburg, 15.06.2016 - 4 K 1480/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Fensterverschluss in der einzigen

    Soweit die Antragsgegnerin in der Erdgeschosswohnung des Antragstellers einen Tausch von Wohnzimmer und Küche empfiehlt, würde das an der fehlenden Nutzbarkeit eines Aufenthaltsraums nichts ändern, weil eine Küche mit der Grundfläche des bisher als Wohnzimmer genutzten Raums von ca. 17 m 2 wohl auch als Aufenthaltsraum im Sinne der §§ 2 Abs. 7 und 34 Abs. 2 LBO anzusehen wäre ( vgl. Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Juli 2015, Bd. 1, § 2 RdNrn. 85 ff., insbes. 90, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.11.2008, a.a.O., und vom 07.02.1990 - 3 S 3314/89 -, juris; siehe auch zu Bauordnungen anderer Bundesländer Hess. VGH, Beschluss vom 16.04.2009, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 17.01.2008 - 10 A2795/05 -, juris ) und eine Küche (mit Feuerstätte) unter Umständen sogar noch einen weitergehenden Bedarf an Be- und Entlüftung haben könnte als ein als Wohnzimmer genutzter Aufenthaltsraum ( vgl. Sauter, a.a.O., § 34 RdNr. 10 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht